Baustatik

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Baustatik

Baustatik oder die Statik der Baukonstruktionen ist die Lehre von der Sicherheit und Zuverlässigkeit von Tragwerken im Bauwesen. In der Baustatik werden die Kräfte und deren gegenseitige Auswirkungen in einem Bauwerk sowie in jedem dazugehörigen Bauteil berechnet. Die Berechnungsverfahren der Baustatik sind Hilfsmittel der Tragwerksplanung und mit der Lehre der Modellbildung und der Konstruktionslehre Teil der Tragwerkslehre.

Die Baustatik ist eine Sammlung rechnerischer und grafischer Verfahren, welche dazu dienen, bei Bauwerken aus der Einwirkung äußerer Lasten auf Belastungen und Verformungen mit deren Spannungen zu schließen. Die Lastabtragung des sogenannten Tragwerks nachzuvollziehen und damit letztlich dessen Gebrauchstauglichkeit nachzuweisen. (Ein Tragwerk ist die Modellvorstellung der lastabtragenden Teile eines Bauwerks, die sich in Steifigkeit, Festigkeit und Material grundsätzlich unterscheiden können.)

Die auf ein Bauwerk einwirkenden Lasten unterteilt man nach der Häufigkeit ihres Auftretens in ständige (etwa das Eigengewicht der Konstruktion), veränderliche (etwa Schnee, Wind, Temperatur, Verkehr oder schwankende Wasserstände) und außergewöhnliche Einwirkungen (etwa Erdbeben, Feuer oder den Anprall von Fahrzeugen). Diese realen Lasten, werden i.d.R. mithilfe von Normen mit einer gewissen Versagenswahrscheinlichkeit liegend auf der sicheren Seite abgeschätzt. Eine Zielsetzung der Baustatik ist, die ungünstigste Kombination, der i.d.R. laut Norm relevanten Kombinationen, aus diesen angenommen Lasten zu ermitteln und zwar hinsichtlich der Tragsicherheit (z.B.Bruch, Plastizitätsvermögen, Knicken) und der Gebrauchstauglichkeit (z.B. Verformungen, Rissbreiten, Schwingungen).

Die Problemstellungen beinhalten hauptsächlich quasistatische Belastungen sowie statische Festigkeitsnachweise und Stabilitätsnachweise, während die verwandte Baudynamik die dynamische Reaktion von Konstruktionen auf dynamische Lasten (wie z. B. Wind) erfasst. Wobei anzumerken ist, dass dynamische Lasten mit quasistatischen Berechnung auf der zu einer hohen Wahrscheinlichkeit sicheren Seite abgeschätzt werden, sodass eine quasistatische Berechnung durchgeführt wird. Im normalen Hochbau werden, Schwingungsnachweise im Zuge der baustatischen Berechnung je nach Baustoff mit gewissen Bauwerksabmessungen automatisch als erfüllt betrachtet. (z.B. im europäischen Norm EN 1992 die Grenzschlankheit, welche die Mindestdicke einer Platte in Abhängigkeit einer fiktiven Spannweite und des Bewehrungsgrades vorschreibt um einen gesonderten Schwingungsnachweis nicht führen zu müssen.)

Als spezielles und spezialisiertes Teilgebiet der Mechanik bedient sich die klassische Baustatik vor allem der Elastizitätstheorie und des Hookeschen Gesetzes, es kann aber genauso in der Plastizitätstheorie, wie der Fließgelenktheorie angewendet werden. Eine wichtige Rolle in ihr spielt deshalb das Superpositionsprinzip, also die Annahme der Proportionalität von Last und Verformung und Spannungen.

Projektentwicklung

Projektentwicklung

Wir realisieren Ihre Projekte. Dabei ist es unser Grundsatz, dass sowohl die Planung als auch die hohe Qualität der Ausführung zu Ihrer vollsten Zufriedenheit erfüllt werden. Dies erzielen wir durch die intensive Zusammenarbeit mit unseren renommierten Partnerfirmen.

Zukunftsweisende Aspekte wie Nachhaltigkeit, Energieffizienz und Wertbeständigkeit spielen dabei eine genauso wichtige Rolle für uns als Projektentwickler wie auch für Sie als Nutzer.

 

  • Wohn- und Gewerbebau
  • Wirtschaftsbau
  • private Bauten
  • Industriebauten
  • Ingenieurbauten, Brücken, Verkehrsanlagen
  • öffentliche Bauten
  • landwirtschaftliche Bauten
  • Neubau und Sanierung
  • Denkmalschutz

Tragwerksplanung

Tragwerksplanung

Das Ingenieurbüro Munzinger ist auf dem Gebiet der Tragwerksplanung im Bereich des konstruktiven Ingenieurbaus tätig.

Schwerpunkt der Tätigkeit ist die Entwurfs- und Genehmigungsplanung sowie die Ausführungsplanung von anspruchsvollen Tragwerken aus den Bereichen

 

  • Verwaltungs-, Industrie- und Gewerbebau
  • öffentliche Bauten
  • Parkhäuser
  • Wohnungsbau
  • Sanierung von historischen Gebäuden
  • Ingenieurbau
  • Brückenbau
  • landwirtschaftliche Bauten

 

Munzinger Ingenieure bieten Ihnen

 

  • Konzeptentwicklung
  • Tragwerksentwurf
  • Aufstellung der statischen Berechnungen
  • Erstellung von Schal-, Bewehrungs-, Konstruktions- und Detailplänen
  • Massiv-, Stahl-, Holz- und Anlagenbau
  • Abbruchplanung

 

Bei der Wahl von Konstruktionen und Materialien für die Tragwerksplanung sind wir völlig frei. So entwickeln wir die zum Bauwerk passende Tragkonstruktion.

EnEV

Energieeinsparverordnung

EnEV / Energieeinsparverordnung

Auf Gebäude entfallen knapp 40 Prozent des Energieverbrauchs und rund ein Drittel der CO2-Emissionen in Deutschland. Die Einsparung von Energie in diesem Bereich bietet daher ein enormes Potenzial, um die Abhängigkeit Deutschlands von Energieimporten zu verringern und die Klimaschutzziele zu erreichen.

Die energetischen Anforderungen an Gebäude werden in der Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegt. Die EnEV gilt für fast alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden; ihre Vorgaben beziehen sich neben der Heizungs- und Klimatechnik vor allem auf den Wärmedämmstandard des Gebäudes.

Die EnEV trägt somit auch wesentlich dazu bei, ein behagliches Wohn- und Arbeitsumfeld zu schaffen und die Heizkosten zu reduzieren.

Die Erstellung von den im baurechtlichen Verfahren erforderlichen EnEV-Nachweisen für neue und bestehende Gebäude wird ebenfalls von uns angeboten. Wir optimieren Ihre Neubau- und Sanierungsvorhaben unter Berücksichtigung der energiesparrechtlichen Vorgaben.

Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf die Betrachtung und Bewertung unterschiedlicher Lösungswege. Ziel ist es, die wirtschaftlich optimalste Lösung unter Berücksichtigung der Belange von Umwelt und Menschen zu finden. Darüber hinaus gehören bei uns zu jedem EnEV-Nachweis die Berechnungen zum sommerlichen Wärmeschutz, zum Feuchteschutz und zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).

Munzinger Ingenieure bietet Ihnen folgende Leistungen:

  • Energieausweise (Verbrauch und Bedarf) für Neubau und Bestand (Wohn- und Nichtwohnbau)
  • EnEV-Nachweise für Neubau und Bestand (Wohn- und Nichtwohnbau)
  • Berechnungen zum sommerlichen Wärmeschutz
  • Berechnungen zum Feuchteschutz
  • Berechnungen zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

 

Sprechen Sie uns an und lassen Sie uns gemeinsam an der Umsetzung Ihrer Energiesparprojekte arbeiten.

Bauplanung

Bauplanung

Bauplanung beschreibt einen Vorgang, bei dem ein Bauvorhaben gedanklich entwickelt und gestaltet wird. Diese gedanklichen Überlegungen werden in Architekturzeichnungen und Bauzeichnungen festgehalten. Dabei muss der örtliche Baugrund in seiner Form und Eigenschaft berücksichtigt werden.

Die Umsetzbarkeit der Bauplanung wird in Berechnungen nachgewiesen. Die Bauplanung ist der erste Abschnitt des Bauprozesses, wird jedoch auch noch während der Bauausführung weitergeführt. Sie ist Voraussetzung für die Genehmigung eines Bauvorhabens in Deutschland.

Arten der Bauplanung

Es werden grob vier Arten von Bauplanungen unterschieden:

  • Hochbauplanung
  • Ingenieurbauplanung
  • Tief-, Straßen-, und Landschaftsbauplanung
  • Fachplanung

Vorschriften der Bauplanung

Bei der Bauplanung sind verschiedene rechtliche und technische Bestimmungen zu beachten. Ziel der Festsetzung baurechtlicher Bestimmungen sind die Gewährleistung von Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit des Bauvorhabens.

Der verantwortliche Planer hat die Bestimmungen, die im Baubereich auch Anerkannte Regeln der Technik genannt werden, zu berücksichtigen. Des Weiteren ist auch auf die Einhaltung von Verordnungen und Gesetzen (beispielsweise Baugesetzbuch, Bauordnung) zu achten.

Brandschutz

Brandschutz

Der Architekt (Entwurfsverfasser und/oder Bauleiter) trägt als Vertreter des Bauherrn und als Koordinator eine hohe Verantwortung für die Konzeption und Umsetzung aller geforderten Brandschutzmaßnahmen. Bei höheren Gebäudeklassen (4 und 5) oder bei Sonderbauten wird er dabei i. d. R. von einem Fachplaner für Brandschutz unterstützt, der auch den nach Bauordnung notwendigen bautechnischen Nachweis für den Brandschutz erstellt. Ähnlich wie bei der Gebäudestatik ist für die Koordination und Plausibilitätsprüfung des Brandschutzes ein Wissen über die Grundlagen des Brandschutzes erforderlich.

Der Brandschutz ist unterteilt in den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz. Zum vorbeugenden Brandschutz zählen der bauliche Brandschutz, der anlagentechnische Brandschutz sowie der organisatorische Brandschutz.

Baulicher Brandschutz

Alle Maßnahmen des Brandschutzes, die im Zusammenhang mit der Errichtung oder der Änderung von baulichen Anlagen getroffen werden, zählen zum baulichen Brandschutz, z.B.:

  • äußere Erschließung des Gebäudes mit Löschwasser
  • Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr
  • Bildung von Brandabschnitten z.B. durch Brandwände
  • Bemessung oder normgerechte Erstellung von tragenden und raumabschließenden Konstruktionen, z.B. zum Schutz von Bereichen mit hoher Brandgefahr

Herr Markus Munzinger ist ausgebildeter Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz.

Schallschutz

Schallschutz

Die VDI Richtlinie 4100 liefert unterschiedliche Anforderungen an Mehrfamilienhäuser (bzw Etagenwohnungen) sowie Einfamilienhäusern (auch Doppel- und Reihenhäusern), die sich in drei Klassen unterscheiden.

DIN 4109 – Achtung Stolperfalle! Der Bundesgerichtshof hat in zwei Entscheidungen festgestellt, dass DIN 4109 ihre vertragsrechtliche Bedeutung für den Schallschutz im Wohnungsbau verloren hat. Architekten, Fachunternehmer und Fachhändler müssen daher noch sensibler auf Schallschutzanforderungen reagieren und bei Bedenken eine qualitativ bessere Lösung ins Spiel bringen. Nur so sind spätere Gewährleistungsansprüche auszuschließen.

Die Grundlagen des Schallschutzes

Ein umfassender Schallschutz wird im Wesentlichen bestimmt durch:

  • Abschottung des Außenlärms zum Gebäudeinneren
  • Reduzierung der Schallübertragung von einem Raum zum anderen im Gebäudeinneren
  • Verhinderung der Schallübertragung bei starker Lärmemission im Gebäude nach außen
  • Schaffung eines optimalen „akustischen Klimas“ insbesondere in großen Räumen

Bauwerksprüfung

Bauwerksprüfung

Um den Zustand von Ingenieurbauwerken hinsichtlich der Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit zu ermitteln und zu bewerten, sind regelmäßige Prüfungen an diesen Bauwerken nach DIN 1076 notwendig.

Mit Bauwerksprüfungen

  • Erhalten Sie die Sicherheit Ihrer Ingenieurbauwerke
    über einen größtmöglichen Zeitraum
  • Sparen Sie Kosten bei Instandhaltungsprojekten und
    sichern die Dauerhaftigkeit, Verkehrssicherheit und
    Tragfähigkeit ihrer Ingenieurbauwerke
  • Senken Sie Ihr Haftungsrisiko durch dokumentierte
    Sicherheitsstandards

Ziel der Prüfungen ist es, Mängel und Schäden rechtzeitig zu erkennen, zu bewerten und Maßnahmen zu ergreifen, bevor Beeinträchtigungen der Standsicherheit eintreten.

Munzinger Ingenieure – Wir freuen uns auf Ihr Projekt.

 

Sprechen Sie uns an:  info@ingmm.de oder 09161 / 307 999 0